Landesliste der AfD Bremen nicht zur Bundestagswahl zugelassen
Die Welt
Die Alternative für Deutschland tritt wohl nicht in ganz Deutschland zur Bundestagswahl an. Der Landeswahlausschuss Bremen lehnte die Landesliste der AfD, weil eine eidesstattliche Erklärung fehlt. Die AfD will Einspruch dagegen erheben.
Die Alternative für Deutschland (AfD) darf mit ihrer Bremer Landesliste nicht bei der Bundestagswahl antreten. Der Landeswahlausschuss habe die Zulassung am Freitag einstimmig abgelehnt, sagte die Sprecherin des Landeswahlleiters. Unter dem Wahlvorschlag habe die eidesstattliche Erklärung der Schriftführerin der Wahlversammlung gefehlt. Zwar habe die AfD noch versucht, andere eidesstattliche Erklärungen einzureichen. Gesetzlich sei aber die Unterschrift dieser bestimmten Person nötig. Der Bremer AfD-Bürgerschaftsabgeordnete Thomas Jürgewitz bestätigte WELT den Vorgang und fügte hinzu, dass die AfD gegen die Entscheidung des Landeswahlausschusses nun Einspruch beim Bundeswahlleiter einlegen werde. Dieser solle die Bremer Entscheidung wieder aufheben, damit die dortige AfD doch für die Bundestagswahl zugelassen wird. Jürgewitz ergänzte, dass nach seinen Informationen die Landespartei vom Landeswahlleiter bereits im Vorfeld auf das Fehlen einer eidesstattlichen Erklärung hingewiesen worden. Dabei aber habe der Landeswahlleiter der Partei empfohlen, eidesstattliche Erklärungen anderer Personen vorzulegen. Dies habe die Partei auch fristgerecht getan. Umso erstaunter sei man in der AfD, dass der Landeswahlleiter dennoch dem Landeswahlausschuss die Nichtzulassung der AfD-Liste empfohlen habe und der Ausschuss dieser Empfehlung nachgekommen sei.More Related News