
Landesdirektion lässt Abschuss von Bibern zu
n-tv
Bei den Teichwirten in der Oberlausitz löst der Biber seit längerem Verdruss aus. Jetzt hat die Landesdirektion eine einschneidende Maßnahme genehmigt.
Dresden (dpa/sn) - In einer Teichwirtschaft im Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft dürfen erstmals Biber abgeschossen werden - als letztes Mittel, wenn sonst keine Maßnahmen fruchten. Die Landesdirektion Sachsen begründete die Genehmigung mit schweren Schäden, die der Biber in dem Betrieb angerichtet habe. Der Teichwirt habe den Antrag gestellt. Es ist eine Ausnahmeentscheidung für diesen Einzelfall. Naturschützer reagierten entsetzt.
"Vorrangig wurde eine sogenannte Lebendentnahme mit Umsiedlung nach Frankreich genehmigt. Erst wenn die Möglichkeiten der Lebendentnahme nachweislich erschöpft sind, erlaubt die Entscheidung als letztes Mittel auch eine Tötung", teilte eine Sprecherin der Landesdirektion mit. Man gehe aktuell aber nicht davon aus, dass dieser letzte Schritt - der Abschuss - nötig sein werde.
"Mit der Genehmigung ist beabsichtigt, den wirtschaftlichen Schaden in der Teichgruppe zu begrenzen und die Teichgruppe als maßgeblicher Bestandteil des dortigen Schutzgebietes (FFH-Gebiet) nachhaltig zu sichern", teilte die Behörde mit.
