Kontensperre nach Hassrede: BGH setzt Facebook Grenzen
DW
Was ist Hass, was Meinungsfreiheit? Und was sollten Social-Media-Anbieter bei strittigen User-Äußerungen unternehmen? Facebook ist jedenfalls in zwei Fällen zu forsch vorgegangen - so das Urteil des Bundesgerichtshofs.
Facebook muss Beiträge einer Nutzerin und eines Nutzers wieder freischalten, die als Hassrede gelöscht worden waren. Das soziale Netzwerk müsse die Betreffenden darüber informieren, wenn es Beiträge entfernt habe, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Der BGH hat damit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Facebook zur Löschung von Beiträgen und zur Sperrung von Nutzern für unwirksam erklärt. Der Dritte Zivilsenat des BGH begründete dies mit fehlenden Anhörungsrechten der betroffenen Nutzer. Die Karslruher Richter stellten aber auch klar: Der Social-Media-Anbieter hat durchaus grundsätzlich das Recht, bei Verstößen gegen die eigenen Plattform-Regeln in Deutschland Beiträge zu löschen und Nutzerinnen und Nutzer zu sperren. Die Betroffenen sind künftig aber zwingend vor einer drohenden Sperrung zu informieren und müssen die Möglichkeit bekommen, sich zu erklären.More Related News