Kohl-Witwe geht im Zitate-Streit leer aus
n-tv
Im Namen ihres verstorbenen Mannes fordert Maike Kohl-Richter eine zugesprochene Entschädigung von Buchautor Heribert Schwan. Doch der Bundesgerichtshof lehnt die Forderung der Witwe des Altkanzlers ab. Die Millionensumme sei nicht vererbbar, so die Richter.
Eine Helmut Kohl einst zugesprochene Entschädigung von einer Million Euro fällt nicht an die Witwe des Altkanzlers. Ein solcher Anspruch sei grundsätzlich nicht vererbbar, entschied der Bundesgerichtshof (BGH). Die Karlsruher Richterinnen und Richter bestätigten ein Urteil des Kölner Oberlandesgerichts (OLG) von 2018. Es ist damit rechtskräftig. Möglich bleibt nun nur noch eine Verfassungsbeschwerde.
Alleinerbin Kohl-Richter hatte wie ihr 2017 gestorbener Mann mindestens fünf Millionen Euro nebst Zinsen unter anderem von Kohls Ghostwriter und früherem Vertrauten Heribert Schwan gefordert. Der Journalist und Historiker sollte Kohls Memoiren schreiben und sprach Hunderte Stunden mit dem früheren CDU-Chef bei ihm zu Hause in Ludwigshafen.