
Klage gegen Polizeiaufgabengesetz abgewiesen
n-tv
Das bayerische Polizeiaufgabengesetz sorgt seit Jahren für Streit. Nun hat die Staatsregierung einen juristischen Erfolg erzielt.
München (dpa/lby) - Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage der Linkspartei gegen die umstrittene Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes abgewiesen. Nach der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung verstoßen die Regelungen zur sogenannten polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht gegen die Verfassung. Die Bestimmungen verletzten weder das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung noch verstießen sie gegen die Berufsfreiheit oder die Pressefreiheit, hieß es in der Mitteilung.
Das Polizeiaufgabengesetz regelt die Kompetenzen der Polizei im Umgang mit Beschuldigten, aber auch in bestimmten Einsatzlagen. Viele Details sind seit Jahren politisch höchst umstritten. Gegen die früheren und gegen die neue Fassung des Gesetzes liefen und laufen mehrere Klagen verschiedener Parteien, sowohl vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof als auch vor dem Bundesverfassungsgericht.
Die Linke hatte als erstes gegen die neu eingeführte sogenannte Zuverlässigkeitsüberprüfung geklagt. Danach kann die Polizei "bei Anlässen, die mit erheblichen Sicherheitsrisiken verbunden sind", Personen vorab genauer überprüfen. Der Verfassungsgerichtshof entschied nun, die Popularklage sei in diesen Punkten unbegründet. Die Regelungen verstießen nicht gegen die Bayerische Verfassung.
