Klage gegen Pharmariesen scheitert erneut
n-tv
Eine Frau ist fast an den Folgen einer Lungenembolie gestorben. Verantwortlich für ihren Zusammenbruch macht sie ihre Anti-Baby-Pille und klagt auf Schadenersatz. Doch auch in zweiter Instanz scheitert die 37-Jährige vor Gericht. Die Richter sehen keinen direkten Zusammenhang mit dem Verhütungsmedikament.
Im Schadenersatzprozess um angebliche lebensgefährliche Nebenwirkungen der Verhütungspille "Yasminelle" ist eine 37 Jahre alte Frau auch in zweiter Instanz gescheitert. Die Freiburger Außenstelle des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe wies ihre Berufungsklage gegen den Pharmavertreiber Bayer Vital GmbH auf Schadenersatz ab. Der Frau sei nicht der Nachweis gelungen, dass die Einnahme von "Yasminelle" eine (Mit-)Ursache für den von ihr erlittenen Zusammenbruch mit Lungenembolie war, so die Richter. Eine Revision ließen sie nicht zu. (Az.: 14 U 19/19). "Ich bin sehr enttäuscht", sagt die aus dem Ortenaukreis stammende Frau. "Damit habe ich nicht gerechnet." Vieles sei unsicher und unklar geblieben. Auch hätte sie sich ein weiteres Gutachten zu ihrem Fall gewünscht. Sie werde das Urteil gemeinsam mit ihrem Anwalt genau prüfen. "Dann entscheiden wir, wie es weitergeht."Es geht ein schlimmes Virus um. Vielleicht könnte man es "Virus putineskus" oder so nennen. Die Kolumnistin ist weder naiv noch gutgläubig. Sie ist eher eine knallharte Type, aber eben auch "harte Schale weicher Kern". Wunderte sie sich bisher über vieles, zweifelt sie nun. Verzweifelt ist sie aber nicht. Sie hat Hoffnung. Naiv, oder?
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