
Klägerin erzielt Etappensieg im Streit um Rundfunkbeitrag
n-tv
Eine Frau wehrt sich vor Gericht gegen die Zahlung von Rundfunkgebühren. Als Argument führt sie vor, das Programm sei weder ausgewogen noch vielfältig. In den Vorinstanzen scheitert die Klägerin. Das Bundesverwaltungsgericht hebt in der Revision das letzte Urteil auf. Offen ist, wie es nun weitergeht.
Der Streit um den Rundfunkbeitrag wird weiter die Gerichte beschäftigen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass sich der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München erneut mit der Klage einer Frau aus Bayern befassen muss, die den Rundfunkbeitrag nicht zahlen wollte. Am Ende könnte die Beitragspflicht erneut vor dem Bundesverfassungsgericht landen. Der Weg dahin ist nach dem Leipziger Urteil allerdings steinig.
Die Klägerin wehrt sich gegen die Zahlung von Rundfunkgebühren für den Zeitraum Oktober 2021 bis März 2022. Sie hatte argumentiert, dass der öffentliche Rundfunk seinen gesetzlichen Auftrag verfehle, weil das Programm weder ausgewogen noch vielfältig sei. Um das - und damit eine mögliche Verfassungswidrigkeit des Rundfunkbeitrages - zu belegen, gelten jedoch hohe Hürden, betonten die Bundesrichter. In den Vorinstanzen war die Klage noch abgewiesen worden.
