Kinderrechte im Grundgesetz? Doch nicht ...
DW
Anfang 2021 schien die lange geplante Verfassungsänderung für Kinderrechte greifbar nahe zu sein. Jetzt sind die Verhandlungen doch gescheitert. Fast alle sind enttäuscht - und schieben anderen die Schuld zu.
Eingriffe in das Grundgesetz, wie die deutsche Verfassung heißt, sind nie einfach. Schon deshalb, weil mindestens zwei Drittel der Abgeordneten zustimmen müssen. Da die Bundesregierung im Parlament über keine Mehrheit in dieser Größenordnung verfügt, war klar: Wenn Kinderrechte explizit ins Grundgesetz sollen, müssen auch Stimmen aus der Opposition her. Im Januar präsentierte die Regierungskoalition aus Konservativen (CDU/CSU) und Sozialdemokraten (SPD) einen Text, der in Artikel 6 des Grundgesetzes eingefügt werden sollte: "Die verfassungsmäßigen Rechte der Kinder einschließlich ihres Rechts auf Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten sind zu achten und zu schützen. Das Wohl des Kindes ist angemessen zu berücksichtigen. Der verfassungsrechtliche Anspruch von Kindern auf rechtliches Gehör ist zu wahren. Die Erstverantwortung der Eltern bleibt unberührt."More Related News