
Keine "Kanalratten"-Ermittlung gegen Kubicki
n-tv
Der türkische Präsident reagiert empfindlich auf einen Vergleich von Bundestagsvize Kubicki. Der FDP-Politiker nennt Erdogan wegen seiner Flüchtlingspolitik eine "Kanalratte". Eine Strafanzeige aus Ankara bleibt aber folgenlos. Die Staatsanwaltschaft sieht keine Straftat.
Die Äußerungen von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan bleiben offenbar vorerst ohne strafrechtliche Folgen. Die Staatsanwaltschaft Hildesheim sehe keinen Anlass für Ermittlungen, berichtete der "Spiegel" unter Berufung auf ein offizielles Schreiben der Behörde von Ende November. Erdogans Anwalt will demnach Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Bei einer Veranstaltung im Vorfeld der niedersächsischen Landtagswahl hatte der FDP-Politiker den türkischen Präsidenten als "Kanalratte" bezeichnet. Er warf Erdogan dabei vor, Flüchtlinge als Druckmittel gegen den Westen zu benutzen.
"Mangels des Vorliegens zureichender tatsächlicher Anhaltspunkte" für eine Straftat sei "das Verfahren entsprechend eingestellt worden", zitierte der "Spiegel" aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft. Diese wolle eine Strafanzeige von Erdogan, der Kubicki Beleidigung und Verleumdung vorgeworfen hatte, nicht weiterverfolgen. Der zuständige Staatsanwalt schrieb dem Bericht zufolge, das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiege in diesem Fall "das Recht der persönlichen Ehre" von Erdogan. Wegen der herausragenden Position des türkischen Staatsoberhaupts seien "die Grenzen zulässiger Meinungsäußerung in Bezug auf seine Person deutlich weiter zu ziehen" als bei Privatpersonen. Zwar sei das Wort "Kanalratte" eine "scharfe und auch sehr überspitzte Kritik", habe aber einen "sachlichen Bezug" zum Flüchtlingsthema. Es sei nicht erkennbar, dass es Kubicki "um das bloße Verächtlichmachen" von Erdogan gegangen sei.
Erdogan will die Entscheidung nicht hinnehmen. Sein Kölner Anwalt Mustafa Kaplan sagte dem "Spiegel", er habe bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle bereits Beschwerde eingelegt. Kaplan kritisierte die Hildesheimer Ermittler scharf. Es sei "offensichtlich, dass sachfremde Erwägungen, nämlich politische, ausschlaggebend waren bei dieser Entscheidung".
