
Keine Entscheidung zu Klage gegen Corona-Verordnung
n-tv
Sängerin Julia Neigel klagt gegen eine sächsische Corona-Schutzverordnung. Diese wendet sich gegen die 2G-Impfpflicht für Konzerte und Schließung aller Kulturbetriebe für Monate.
Bautzen (dpa/sn) - Im Fall der Corona-Klage von Musikerin und Sängerin Julia Neigel gegen den Freistaat Sachsen haben beide Seiten bei einer mündlichen Verhandlung am Donnerstag im Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen ihre Positionen ausgetauscht. Zur Zulässigkeit der Normenkontrollanträge wurde dabei nicht entschieden. Der Senat wird zunächst über einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter entscheiden und danach über die Frage beraten, ob die Klage zulässig ist. Ein Termin zur Verkündung wurde noch nicht bestimmt.
Neigel wirft dem Freistaat Sachsen vor, nach Aufhebung der pandemischen Corona-Lage in Deutschland eine 2G-Impfpflicht für Konzerte eingeführt und für Monate alle Kulturbetriebe geschlossen zu haben. Sie sprach von einer "willkürlichen Handhabe". Ihr entstanden demnach Einbußen durch abgesagte Konzerte.
Die Künstlerin hatte einen Normenkontrollantrag gegen die beanstandete Verordnung des Freistaates aus dem November 2021 erhoben. "Zu diesem Zeitpunkt war aber die Vorschrift schon nicht mehr in Kraft", erklärte ein OVG-Sprecher. Der Streitpunkt sei, ob es noch zulässig gewesen sei, diesen Antrag zu stellen. Von der Entscheidung des Senats hängt ab, ob über den Kern der Klage verhandelt wird.
