
Keine Entschädigung für verpassten Flug wegen Kontrollen
n-tv
Ein Flugpassagier klagt, weil seiner Ansicht nach die Sicherheitskontrolle zu lange gedauert hat. Er hätte früher an Ort und Stelle sein müssen, heißt es in einem Urteil.
Koblenz (dpa/lrs) - Ein Fluggast, der wegen aus seiner Sicht zu langsamen Sicherheitskontrollen am Flughafen Hahn seinen Flug verpasst hat, hat keinen Anspruch auf Entschädigung. Das hat das Landgericht Koblenz entschieden und damit die Klage eines Mannes abgewiesen, der es im Mai 2023 wegen angeblich mangelhafter Abfertigung nicht auf seinen Flug nach Thessaloniki schaffte (Az. 1 O 114/24).
Er gab an, an jedem Tag mit seiner mitreisenden Ehefrau morgens gegen 4 Uhr am Flughafen Hahn gewesen zu sein. Nach Aufgabe des Gepäcks hätten sie sich direkt zur Handgepäck- und Personenkontrolle begeben. Die dortige Kontrolle habe aber so lange gedauert, dass das Paar den Flug um 5.45 Uhr verpasste. Auch anderen Fluggästen sei es so ergangen, hatte der Kläger behauptet.
Nach Ansicht des Gerichts hat der Mann schon nach eigener Darstellung keinen Anspruch auf Entschädigung. Denn nach den Empfehlungen des Flughafens und sämtlicher Fluggesellschaften sollte er sich zwei bis drei Stunden vor dem geplanten Abflug am Flughafen einfinden. Er sei aber 1 Stunde und 45 Minuten vorher eingetroffen und habe in dieser Zeit auch noch das Gepäck aufgeben müssen.
