
Karlsruhe weist Eilanträge gegen Einberufung des alten Bundestages zurück
n-tv
Der alte Bundestag kann am Dienstag über Grundgesetzänderungen zur erhöhten Schuldenaufnahme abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge von AfD und der Linken zurück, mit denen die Einberufung des alten Parlaments verhindert werden sollte.
Der Versuch von AfD und Linkspartei, die geplante Sondersitzung des Bundestags zum Finanzpaket von Union und SPD noch gerichtlich zu stoppen, ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verwarf die entsprechenden Eilanträge der Fraktionen sowie weitere Anträge von Abgeordneten als unbegründet.
Zuvor hatten sich Union und SPD mit den Grünen auf einen Kompromiss geeinigt, über den am Dienstag im Bundestag abgestimmt werden soll. Geplant sind höhere Investitionen in Verteidigung und Infrastruktur. Dazu sollen die im Grundgesetz geregelte Schuldenbremse für höhere Verteidigungsausgaben und für die Länder gelockert und ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Investitionen in Infrastruktur eingerichtet werden.
