
Karlsruhe setzt Werbung für Beauty-Eingriffe Grenzen
n-tv
In der Werbung für "operative plastisch-chirurgische Eingriffe" ist die Verbreitung von Vorher-nachher-Fotos von Patienten verboten. Das gilt dem Bundesgerichtshof zufolge auch für minimalinvasive Behandlungen mit Spritze statt Skalpell - zum Leidwesen von "Dr. Rick und Dr. Nick".
Aufgespritzte Lippen, geglättete Falten, eine korrigierte Nase oder definierte Wangenknochen - der Markt für sogenannte minimalinvasive Schönheitsbehandlungen mit Botox oder Hyaluron ist groß. Im Internet und vor allem über soziale Medien bewerben Anbieter diese Eingriffe teils mit Bildern, die Patientinnen und Patienten vor und nach der Behandlung zeigen sollen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe schiebt dieser Art der Werbung nun einen Riegel vor.
Für eine Behandlung, bei der dem Kunden Hyaluron gespritzt und dadurch die Form oder Gestalt etwa von Nase oder Kinn verändert wird, darf nicht mit Vorher-nachher-Bildern geworben werden, stellt das höchste deutsche Zivilgericht in einem Urteil klar. Konkret ging es in dem Verfahren um das Unternehmen Aesthetify von den beiden bekannten Ärzten und Influencern "Dr. Rick und Dr. Nick".
An insgesamt sechs Standorten in Deutschland bietet Aesthetify ästhetische Behandlungen wie Nasenkorrekturen oder Lippenformungen mit Hyaluron oder Botox an. In der Vergangenheit hatte das Unternehmen mit Sitz in Recklinghausen dazu auf seiner Internetseite sowie bei Instagram Vorher-nachher-Bilder von den minimalinvasiven Behandlungen verbreitet.
