
Kann man bei Erster Hilfe etwas falsch machen?
n-tv
Wenn jemand plötzlich zusammenbricht und nicht mehr ansprechbar ist, ist schnelles Handeln gefragt. Wer dann Erste Hilfe leistet, hat oft Angst, Fehler zu machen. Oder auch davor, bei der Herzdruckmassage Rippen zu brechen. Ist die Angst berechtigt? Und drohen rechtliche Konsequenzen? Ein DRK-Arzt weiß Rat.
Geht es um Erste Hilfe in einem Notfall, gibt es eigentlich nur eine Sache, die man falsch machen kann - und zwar: gar nichts zu tun. "Jeder ist verpflichtet, bei einem Notfall im Rahmen seiner Möglichkeiten zu helfen", so Bernd Böttiger, Bundesarzt des Deutschen Roten Kreuzes. In Paragraf 323c des Strafgesetzbuches ist festgehalten, dass unterlassene Hilfeleistung eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zur Folge haben kann.
Und doch sind viele Menschen, wenn sie als Ersthelfer gefragt sind, unsicher und zögern im ersten Moment. Der letzte Kurs liegt vielleicht schon Jahre zurück, man hat das Wissen in der Zwischenzeit nie gebraucht - zum Glück. In der Situation schlägt einem das Herz bis zum Hals. Doch es ist wichtig, die Sorge vor Fehlern zu überwinden. "Es besteht keinerlei Grund zur Zurückhaltung, wenn es darum geht, Erste Hilfe zu leisten", so Böttiger. Schließlich kann sie Leben retten.
Etwa im Falle eines Herzkreislaufstillstands: Der Herzmuskel pumpt dann kein Blut mehr durch den Körper - und kann die Organe nicht mehr mit lebenswichtigem Sauerstoff versorgen. Betroffene verlieren das Bewusstsein, sacken in sich zusammen, sind nicht mehr ansprechbar, atmen nicht mehr. "Das Gehirn überlebt in einem solchen Fall nur drei bis fünf Minuten. In dieser Zeit kann der Rettungsdienst fast nie vor Ort sein", sagt Bernd Böttiger.
