
Kali-Kosten: Thüringen klagt beim Bundesverwaltungsgericht
n-tv
Die Sicherung alter Kali-Gruben kann für Thüringen zum Millionengrab werden. Seit Jahren gibt es einen Finanzierungsstreit mit dem Bund. Nun liegen die Hoffnungen des Landes in Leipzig.
Erfurt/Leipzig (dpa/th) - Es geht für Thüringen um eine Menge Geld: Seit Jahren versucht die Landesregierung, sich gegen die alleinige Zahlungspflicht für Sicherungsarbeiten in stillgelegten Kali-Gruben zu wehren. Nun haben Deutschlands höchste Verwaltungsrichter in Leipzig das Wort. Bei der für diesen Donnerstag (26. Juni) in Leipzig angesetzten Verhandlung wird nach Angaben des Bundesverwaltungsgerichts darüber verhandelt, ob das Land weiterhin die Millionenkosten für die Sanierung der Umwelt-Altlasten der Kali-Industrie allein stemmen muss - oder nicht. Ob an dem Tag bereits ein Urteil fällt, ist offen.
"Wir hoffen, der Bund muss zurück ins Boot", sagte Umweltminister Tilo Kummer (BSW) der Deutschen Presse-Agentur. Letztlich gehe es Thüringen mit seiner Klage darum, dass über einen 1999 abgeschlossenen Generalvertrag zur Kostenteilung Nachverhandlungen mit dem Bund aufgenommen werden können. Der Bund hatte Bergbauunternehmen von den Sicherungskosten freigestellt und einen festen Betrag zur Verfügung gestellt. Doch das Geld ist längst verbraucht. "Seit 2017 ist Thüringen in Vorleistungen gegangen", so der Minister.
Die Kostenprognosen bei dem Vertrag mit dem Bund über die Umweltaltlasten erwiesen sich laut Landesregierung als deutlich zu niedrig. Zudem hätten Sachsen und Sachsen-Anhalt bei ihren Altlasten-Generalverträgen bessere Klauseln als Thüringen, sagte Kummer mit Hinweis auf ein Gleichbehandlungsgebot.
