
Justizministerin Geiert: Liebich weiterhin nicht in Haft
n-tv
Nach der Rechtsextremistin wird nun schon seit mehreren Wochen im ganzen Land gesucht. Der Fall scheint die Justiz an ihre Grenzen zu bringen. Wie kann das geändert werden?
Freyburg/Chemnitz (dpa/sa) - Die Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich ist ihre Haft in der Justizvollzugsanstalt in Chemnitz weiterhin nicht angetreten. Liebich sei weiterhin nicht der sächsischen Justiz zugeführt worden, sagte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU). Gemeinsam mit ihren Amtskolleginnen aus Sachsen-Anhalt und Thüringen forderte sie von der Bundesregierung eine Prüfung und Überarbeitung des Selbstbestimmungsgesetzes.
Anfang dieses Jahres war bekanntgeworden, dass Sven Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich und den Vornamen in Marla Svenja hat ändern lassen. Liebich war im Juli 2023 – damals noch als Sven Liebich – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Haft trat Liebich nicht an. Seitdem wird deutschlandweit nach ihr gefahndet.
Der Fall hatte die Debatte über das neue Selbstbestimmungsgesetz wieder angefacht. Mit dem im November 2024 in Kraft getretenen Gesetz, das das frühere Transsexuellengesetz ablöste, wurden Änderungen des Geschlechtseintrags und des Vornamens deutlich erleichtert.
