Justizminister Buschmann kündigt Aufhebung von Paragraf 219a an
Die Welt
Die Ampel-Koalition macht sich an die Umsetzung eines Vorhabens: Paragraf 219a, der Werbung für Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt, soll laut Justizminister Marco Buschmann (FDP) abgeschafft werden. Mit der Streichung des Paragrafen werde ein „unhaltbarer Rechtszustand“ beendet.
Die Pläne der Ampelkoalition für eine Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen werden konkret. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) präsentierte am Montag in Berlin einen Entwurf zur Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a. Dies solle ermöglichen, dass Ärztinnen und Ärzte auch auf ihren Internetseiten sachlich über Schwangerschaftsabbrüche aufklären können, sagte Buschmann. Mit der Streichung des Paragrafen werde ein „unhaltbarer Rechtszustand“ beendet.
Der Paragraf 219a im Strafgesetzbuch verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche aus wirtschaftlichen Interessen und in „grob anstößiger Weise“. Das führte in der Vergangenheit zu Verurteilungen von Ärztinnen und Ärzten, die aus ihrer Sicht sachlich auf der Internetseite ihrer Praxis darüber informiert hatten, dass sie Abtreibungen vornehmen und welche Methoden sie anwenden.