Justiz geht verstärkt gegen Holocaust-Relativierung bei Corona-Protesten vor
Die Welt
Teilnehmer von Corona-Protesten tragen immer wieder den „Judenstern“ mit dem Wort „ungeimpft“. Laut den Justizministerien mehrerer Bundesländer kann das den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Entsprechende Verfahren wurden bereits eingeleitet.
Die Justiz geht in mehreren Bundesländern gegen Gegner der Corona-Politik vor, die bei Protesten den von den Nazis als Zwangskennzeichen eingeführten „Judenstern“ mit dem Wort „ungeimpft“ tragen. Das gilt auch für Demonstranten, die andere Symbole tragen, die den Holocaust relativieren, oder die sich entsprechend äußern. Nach Überzeugung verschiedener Justizministerien können solche Verhaltensweisen den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen, wie eine Umfrage des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ („RND“/Mittwoch) ergab.
„Sich den gelben Stern anzuheften und dieses menschenverachtende Symbol des millionenfachen Mordes an jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit dem eigenen Impfstatus in Verbindung zu bringen, ist nicht nur geschmacklos, sondern erfüllt in meinen Augen den Straftatbestand der Volksverhetzung“, sagte die Bremer Justizsenatorin Claudia Schilling (SPD) dem „RND“. Deshalb sei es absolut richtig, „dass von der Staatsanwaltschaft Bremen generell der Anfangsverdacht der Volksverhetzung angenommen und entsprechend ermittelt wird“. Auch in anderen Ländern wurden bereits entsprechende Verfahren eingeleitet.