Juristische Aufarbeitung zu Terroranschlägen in Brüssel beginnt
DW
32 Menschen starben bei den Terroranschlägen in Brüssel. Sechseinhalb Jahre später müssen sich die Angeklagten vor Gericht verantworten. Darunter sind auch Männer mit Verbindung zu den Terroranschlägen von Paris 2015.
Am 22. März 2016 töteten drei Selbstmordattentäter der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) am belgischen Hauptstadt-Flughafen sowie in der Metro-Station Maelbeek im belebten EU-Viertel 32 Menschen, Hunderte wurden teils schwer verletzt. Die Tat fiel in eine Zeit, in der Europa aufgrund anderer Anschläge ohnehin schwer verunsichert war.
Zehn Männer sind nun für diese Tat angeklagt, von denen einer mittlerweile wohl in Syrien gestorben ist. Acht Angeklagten wird 32-facher terroristischer Mord, versuchter terroristischer Mord an 695 Menschen sowie die Beteiligung an den Aktivitäten einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Dem neunten legt die Staatsanwaltschaft lediglich den dritten Punkt zur Last.
Vor dem Brüsseler Schwurgericht findet nun eine Voranhörung mit einigen der neun Angeklagten statt. Hauptbeschuldigter ist der französische Islamist Salah A., der der Voranhörung laut seinem Anwalt aber fernbleiben will.
A. ist der einzige Überlebende der Pariser Anschlagsserie von 2015 mit 130 Toten und war Ende Juni in Paris zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Wegen seiner mutmaßlichen Beteiligung an der Brüsseler Terrorzelle kommt er nun auch in Belgien vor Gericht.
Bei der Vorverhandlung wird vor allem die Liste der Zeugen sowie deren Reihenfolge festgelegt. Am 10. Oktober sollen dann die Geschworenen ausgewählt werden, bevor zum Start der Sachverhandlung am 13. Oktober die Anklage verlesen wird. Sechs bis neun Monate sind für das Verfahren angesetzt. Es nehmen rund 960 Zivilkläger teil.