Junger Mann aus Guinea gewinnt Klage wegen Racial Profiling
Die Welt
Ein 22-jähriger Mann aus Guinea wurde in Chemnitz allein aufgrund seiner Hautfarbe von Polizisten kontrolliert und schikaniert. Er klagte deshalb vor dem Verwaltungsgericht wegen „Racial Profiling“. Die Richter gaben ihm recht, die Kontrolle war „ermessensfehlerhaft“.
Die polizeiliche Kontrolle eines Bahnreisenden basierend auf seiner Hauptfarbe – auch Racial Profiling genannt – ist nach einem Gerichtsentscheid nicht zulässig. Die Richterinnen und Richter des Verwaltungsgerichts Dresden gaben mit dieser Entscheidung vom 18. Januar der Klage eines aus Guinea stammenden Mannes recht, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
Der Mann und sein Begleiter waren im März 2018 in Chemnitz von einer Streife der Bundespolizei für eine Personenkontrolle angesprochen worden. Die Beweggründe dafür hinterfragte der Mann. Die Kontrolle habe laut Gericht daher mit einem Übergriff und einem zweistündigen Aufenthalt auf der Polizeiwache geendet. Der im Jahr 1999 geborene Mann hatte dem Gericht zufolge auf dem Rückweg von einem Praktikum am Bahnhof in Chemnitz umsteigen müssen.