IS-Rückkehrerin Jennifer W. muss zehn Jahre ins Gefängnis
DW
Zusammen mit ihrem Mann soll Jennifer W. eine Fünfjährige als Sklavin gehalten und verdursten lassen haben. Aus Sicht der die Münchener Richter machte sich die Angeklagte Niedersächsin gleich mehrfach schuldig.
Es ist ein schwerwiegender Vorwurf: Jennifer W. hätte ein Menschenleben retten können, aber sie unternahm nichts. Hintergrund des Prozesses vor dem Oberlandesgericht München gegen die Niedersächsin: Die heute 30-Jährige, die 2014 in den Irak gereist war, um sich dem so genannten "Islamischen Staat" (IS) anzuschließen, soll im Sommer 2015 gemeinsam mit ihrem Mann Taha Al-J. auf einem Sklavenmarkt eine Jesidin und deren fünfjährige Tochter gekauft haben. Als sich das erkrankte Kind einnässte, soll es ihr Mann zur Strafe bei über 40 Grad Celsius Hitze ohne Trinkwasser in der Sonne angekettet haben. Das Kind soll verdurstet sein, wobei W. nichts dagegen unternommen haben soll.
Nach einem zweieinhalbjährigen Prozess verkündeten die Richter nun ihren Urteilsspruch: Sie werteten das Verhalten von W. als Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darunter in einem Fall als Versklavung mit Todesfolge. Zudem verurteilten sie die Frau wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland, wegen Beihilfe zum versuchten Mord sowie Beihilfe zum versuchten Kriegsverbrechen zu insgesamt zehn Jahren Haft. Die Bundesanwaltschaft hatte vor Gericht eine lebenslange Haftstrafe für die Angeklagte gefordert, ihre Verteidiger plädierten auf eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren.