IS-Rückkehrer in Deutschland: Jennifer W. war nicht die einzige
Frankfurter Rundschau
Der Fall der IS-Rückkehrerin Jennifer W. ist kein Einzelfall. Die vielen Beispiele in Deutschland zeigen eine Verrohung, die aufgearbeitet werden muss.
Frankfurt – Der Strafprozess gegen die IS-Rückkehrerin Jennifer W., der am Montag mit zehn Jahren Gefängnis wegen Beihilfe zum Mordversuch und Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) und anderer schwerer Straftaten endete, ist der bekannteste Fall dieser Art – aber keineswegs der einzige. Allein in den vergangenen zwei Jahren wurden zwölf Heimkehrerinnen in Deutschland angeklagt, Haftstrafen bis zu sechseinhalb Jahren sind bereits rechtskräftig.
So das Urteil gegen Sabine Ulrike S. Sie stand Spalier, als ein Gegner des IS hingerichtet wurde. Und Carla Josephine S. nahm ihre Kinder nicht nur mit zum IS, sie brachte sie auch ins Ausbildungslager dort und meldete ihren sechsjährigen Sohn der Religionspolizei, als der die IS-Ideologie infrage stellte. Er kam später bei einem Bombenangriff um. Und Sarah O. hielt fünf jesidische Frauen und zwei Kinder als Sklavinnen. Alle drei Frauen wurden zu Haftstrafen zwischen sechseinhalb und fünf Jahren verurteilt.
Vor knapp drei Wochen kamen drei weitere Rückkehrerinnen in Untersuchungshaft, nachdem sie in Frankfurt am Main gelandet waren. Alle drei waren zwischen 2014 und 2015 mit ihren minderjährigen Kindern von Deutschland aus nach Syrien ausgereist und hatten sich dort dem IS angeschlossen. Die Kinder wurden in Ausbildungslagern unterrichtet. Eine der verhafteten Frauen, Romania S., hatte ihrer Tochter unter anderem Hinrichtungsvideos gezeigt.