"Irrational bis in die Verästelungen"
Süddeutsche Zeitung
Andreas S. war den Gerichten nicht unbekannt. Aber welche Rolle spielte Florian V. im Fall der getöteten Polizisten von Kusel? Sein Anwalt hat die Aufhebung des Haftbefehls beantragt.
Im Fall der getöteten Polizeianwärterin und des getöteten Polizisten in Kusel wird ein finanzielles Motiv wahrscheinlicher. Laut einem Bericht des Spiegel fanden die Beamten bei einer Durchsuchung von Lagerräumen nicht nur tonnenweise tiefgefrorenes Wildfleisch, sondern auch mutmaßliche Verkaufsunterlagen hierzu. Die wiederum legten nahe, dass Andreas S., einer der beiden Tatverdächtigen, allein von September bis Anfang Januar 40 000 Euro eingenommen habe.
Wurde deshalb auf die beiden Beamten geschossen? Um den Verkauf mit mutmaßlich illegal erlegtem Wild zu verdecken?
Nach Spiegel-Informationen soll er damit in den vergangenen Monaten 40.000 Euro verdient haben. Möglicherweise lässt sich daraus das Tatmotiv ableiten.
Am frühen Montagmorgen hatten zwei Polizeibeamte einen Kastenwagen auf einer Kreisstraße in der Westpfalz angehalten und auf der Ladefläche mehrere tote Wildtiere entdeckt. Daraufhin war auf die beiden geschossen worden, mit einem Jagdgewehr und einer Schrotflinte, die Polizeianwärterin war sofort tot, der Polizist starb wenige Minuten später. Am Abend konnte die Polizei zwei Tatverdächtige festnehmen: den 38 Jahre alten Andreas S. aus Sulzbach im Saarland sowie einen 32 Jahre alten Bekannten. Gegen beide Männer wurde Haftbefehl erlassen, sie sitzen in Untersuchungshaft. Wer sind die beiden?
Andreas S. hatte zuletzt eine Bäckerei betrieben, für die er jedoch Insolvenz anmeldete. Seit 2019 wurde immer wieder gegen ihn ermittelt, 2021 erhob das Amtsgericht Saarbrücken dann auch Anklage gegen ihn. Der Verdacht im ersten Fall: Insolvenzverschleppung sowie die Vorenthaltung von Arbeitsentgelt von etwa 100 000 Euro. Der Verdacht im zweiten Fall: Vortäuschen einer Straftat und versuchter Betrug. S. soll demnach einen Raubüberfall auf seine Bäckerei fingiert haben, um den angeblichen Schaden von 50 000 Euro bei der Versicherung geltend zu machen.