
Innenministerium fragt keine Parteizugehörigkeit ab
n-tv
Staatsdiener müssen sich zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Passt das mit einer AfD-Mitgliedschaft zusammen? Thüringen und Rheinland-Pfalz gehen unterschiedlich mit dem Thema um.
Erfurt (dpa/th) - Bei Einstellungen in den Staatsdienst fragt das Thüringer Innenministerium keine Parteizugehörigkeit ab, weist aber auf die Einstufung der Thüringer AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung hin. Es gebe keine Rechtsgrundlage, Bewerberinnen oder Bewerber aktiv nach ihrer parteilichen Zugehörigkeit zu befragen, teilte ein Sprecher des Innenministeriums auf Anfrage mit. "Allerdings erhalten die Beamtenanwärter und Tarifbeschäftigten eine zu unterzeichnende Information über die Einstufung der AfD." Gleichzeitig würden sie an ihre Pflicht zur Verfassungstreue erinnert.
Der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Michael Ebling (SPD), hatte am Donnerstag angekündigt, dass in seinem Bundesland bereits im Einstellungsverfahren eine schriftliche Belehrung über die Verfassungstreue Pflicht wird. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssten demnach erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört haben.
Bestandteil dafür werde eine vom Verfassungsschutz regelmäßig aktualisierte Liste extremistischer Gruppierungen und Organisationen sein, bei denen hinreichend tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorlägen. "Auf dieser Liste wird daher auch die AfD geführt werden", erklärte der Minister.
