Influencer: Wann ist etwas Schleichwerbung?
ZDF
Ob etwas Schleichwerbung ist, kommt auf den Fall an, urteilt der Bundesgerichtshof. Was jetzt gilt und was verboten ist -ein Überblick.
Wenn Influencerinnen wie Cathy Hummels in sozialen Netzwerken Fotos posten und ohne Werbevermerk auf Hersteller eines Produkts verweisen, ist das unter bestimmten Voraussetzungen keine Schleichwerbung. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag. Aber was genau ist jetzt erlaubt? Influencerinnen und Influencer müssen jetzt im Wesentlichen nur noch solche Posts als Werbung kennzeichnen, für deren Präsentation sie irgendetwas bekommen haben - entweder Geld oder nur das kostenfrei überlassene Produkt oder sonst irgendeine Zuwendung. Aber es sind Ausnahmen von dieser Regel denkbar: Wenn ein Produkt extrem angepriesen und per "Tag" auf den Hersteller hingewiesen wird (d.h. man klickt das Produkt an und erhält dann die Information über den Hersteller), dann könnte das eventuell Werbung sein - auch wenn man nichts dafür erhalten hat. Allerdings tritt - unabhängig von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs - im Mai 2022 ein bereits verabschiedetes Gesetz in Kraft, das den Sachverhalt neu regelt. Und darin steht ganz klar: Es muss nur etwas als Werbung gekennzeichnet werden, wofür man Geld oder eine geldwerte Gegenleistung bekam.More Related News