
Impfpflicht im Gesundheitswesen: Setzen auf neuen Impfstoff
n-tv
Die einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht rückt näher. Bald müssen Beschäftigte in Kliniken und Pflegeheimen nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft sind. Die Betreiber befürchten personelle Engpässe - und hoffen auf einen weiteren Impfstoff.
Magdeburg (dpa/sa) - Um ihr Personal von einer Corona-Schutzimpfung zu überzeugen, setzen Betreiber von Krankenhäusern und Pflegeheimen in Sachsen-Anhalt auch auf einen neuen angekündigten Impfstoff. Das geht aus einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur hervor. "Wir haben die Hoffnung, dass es dem einen oder anderen Mitarbeiter leichter fällt, sich impfen zu lassen, wenn der Totimpfstoff verfügbar ist. Für manchen macht es durchaus einen Unterschied", sagte ein Sprecher des Städtischen Klinikums Dessau auf Anfrage. In der Einrichtung seien "noch mehr als 10 Prozent" der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ungeimpft.
Die bundesweite Corona-Impfpflicht für Einrichtungen im Gesundheitswesen gilt ab dem 15. März. In Krankenhäusern, Arztpraxen und Pflegeheimen beschäftigtes Personal muss dann nachweisen, gegen Covid-19 geimpft zu sein. Ausnahmen gibt es für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.
Der neue Covid-19-Impfstoff des US-Herstellers Novavax soll im Februar vorliegen. Dieser gilt als eine Art Totimpfstoff und könnte damit Impfskeptikern entgegenkommen, die die mRNA-Impfstoffe von Biontech und Moderna ablehnen.
