Immer wieder stört der Ex-KZ-Mann den Prozess mit Zwischenrufen
Die Welt
Trotz eindeutiger Beweise bestreitet Josef Sch., Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen gewesen zu sein. Die Aussagen von Überlebenden und Gutachtern skizzieren hingegen das mörderische System des Lagers.
Es war eine eindringliche Aufforderung, mit der sich der Nebenkläger-Vertreter Thomas Walther zu Beginn des siebten Verhandlungstags im NS-Prozess in Brandenburg an der Havel an den Angeklagten Josef Sch. richtete: „Sie haben jetzt wenige Tage vor Ihrem 101. Geburtstag die Gelegenheit, mutig zu sein. Sie können Ihr Herz in die Hand nehmen. Und hier zu Emil Farkas sprechen, der so sehr auf Ihre Worte gewartet hat und ohne Ihre Worte zurück nach Israel gereist ist“, sagte der Rechtsanwalt. Der 92-Jährige Farkas hatte in der vergangenen Woche von seinem Überleben im Konzentrationslager Sachsenhausen berichtet.
Die Staatsanwaltschaft wirft Sch. vor, wissentlich und willentlich Hilfe zur grausamen und heimtückischen Ermordung von 3518 Lagerinsassen geleistet haben. Zahlreiche historische Dokumente aus der Gedenkstätte Sachsenhausen, der Stasi-Unterlagenbehörde und dem Bundesarchiv legen nahe, dass dieser von Ende 1942 bis Anfang 1945 im SS-Totenkopfsturmbann als Wachmann in Sachsenhausen eingesetzt war und dort zum SS-Rottenführer befördert wurde. Während dieser Dienstzeit kamen dort fast 50.000 Menschen ums Leben. Sch. bestreitet die Vorwürfe.