
IHK bedauert Karlsruher Entscheidung zur Bettensteuer
n-tv
Rostock (dpa/mv) - Die IHK Rostock hat die Bestätigung der Rechtmäßigkeit der sogenannten Bettensteuer durch das Bundesverfassungsgericht bedauert. "Eine Bettensteuer stellt lediglich eine Einnahmequelle dar, hat aber keine Zweckbindung und fließt in den allgemeinen kommunalen Haushalt", sagte der stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer, Peter Volkmann, am Dienstag in Rostock. Ob aus einer Bettensteuer dann tatsächlich Tourismus oder Kultur gefördert werden, sei fraglich.
Die Karlsruher Richter hatten am Dienstag Verfassungsbeschwerden von Hoteliers aus Hamburg, Bremen und Freiburg zurückgewiesen (Az. 1 BvR 2868/15 u.a.). Die örtlichen Abgaben seien mit dem Grundgesetz vereinbar.
Laut IHK haben im Nordosten Wismar und Schwerin die Bettensteuer eingeführt. Die IHK-Vollversammlung habe dagegen bereits 2016 beschlossen, dass erweiterte öffentliche Abgaben zur Tourismusfinanzierung ordnungspolitisch verfehlt und daher generell abzulehnen sind.
