
Hoffenheim muss Stadionverbot gegen Spielerberater zurücknehmen
n-tv
Der Spielerberater Roger Wittmann hat jahrelang großen Einfluss bei der TSG Hoffenheim, doch vor Saisonbeginn wirft der Bundesligist den Intimus von Klubmäzen Hopp öffentlichkeitswirksam raus - aus dem Stadion. Doch dieser Schritt hält einem Prozess nicht Stand.
Spielerberater Roger Wittmann hatte mit seinem Antrag auf eine einstweilige Verfügung gegen das Stadionverbot beim Fußball-Bundesligisten TSG Hoffenheim Erfolg. Wie das Landgericht Heidelberg im Rahmen der Urteilsverkündung mitteilte, gebe es keinen hinreichenden Grund für ein Stadionverbot. Dieser müsse allerdings zum Aussperren einer Person vorliegen, insofern der Veranstaltungsort für den allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sei.
Dementsprechend könne der Beratungsagentur ROGON als Mieterin einer Stadionloge in der PreZero Arena auch nicht untersagt werden, diese Wittmann zur Verfügung zu stellen. Anders gelagert sei der Fall bezüglich des Verbots zum Betreten des Trainingsgeländes der Kraichgauer, da dieses von vornherein nicht öffentlich zugänglich und dementsprechend zum Aussprechen eines Hausverbots auch kein besonderer Grund erforderlich sei. Beide Parteien können innerhalb eines Monats vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe Berufung einlegen.
"Wir respektieren die Entscheidungen selbstverständlich. Gleichzeitig bleibt die TSG Hoffenheim ein unabhängiger Verein, der sich nicht von externem Druck oder einseitigen Interessen leiten lässt", erklärte der Vorsitzende der Geschäftsführung, Markus Schütz. "Unsere Werte sind nicht verhandelbar - dazu zählt vor allem ein respektvoller Umgang miteinander. Wer andere auf das Gröbste beleidigt oder eine Person nicht als Mensch, sondern als "Affe" adressiert, überschreitet eine Grenze, die wir weder auf noch neben dem Platz dulden."
