
Hessen will Mindestalter für Schiedsleute senken
n-tv
Schon ab 25 Jahren könne man die nötige Reife für das Ehrenamt erwarten, heißt es in einem Entwurf für die Gesetzesnovelle. Die Landesregierung erhofft sich eine einfachere Nachwuchsgewinnung.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Hessen will die Mindestaltersgrenze für Schiedsleute senken und das Amt attraktiver machen. Künftig sollen bereits Menschen ab 25 Jahren das Ehrenamt bekleiden dürfen - statt bislang ab 30 Jahren, wie aus dem Gesetzentwurf der schwarz-roten Landesregierung hervorgeht. Damit soll der Personenkreis möglicher neuer Schiedspersonen erweitert werden.
Auch ab einem Alter von 25 Jahren sei das erforderliche Maß an Lebenserfahrung und Reife in der Regel bereits vorhanden, heißt es in dem Entwurf. Das verantwortungsvolle Ehrenamt des Schöffen dürfte ja ebenfalls ab der Vollendung des 25. Lebensjahres angetreten werden dürfe.
Werde das Schiedswesen auch von jüngeren Menschen repräsentiert, steigere dies zudem die Akzeptanz und den Bekanntheitsgrad bei Gleichaltrigen, sodass außergerichtliche Streitschlichtung auch künftig durch weite Teile der Bevölkerung in Anspruch genommen werde. Schiedsämter gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Sie sollen die Zivilgerichte von Bagatellfällen wie Nachbarschaftszwist entlasten.
