Heil verlängert erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld
Die Welt
Die Energiepreiskrise belastet Betriebe nach wie vor. Damit die Lage am Arbeitsmarkt stabil bleibt und Unternehmen Beschäftigte halten können, wird der Zugang zum Kurzarbeitsgeld bis Ende Juni 2023 erleichtert bleiben.
Wegen der Energiepreiskrise wird der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit bis Ende Juni 2023 verlängert. Nach dem Beschluss einer entsprechenden Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Bundeskabinett bleibt die Kurzarbeit zudem für Leiharbeiternehmerinnen und Leiharbeitnehmer geöffnet.
Abgesenkt bleibt die Zahl der Beschäftigten, die von Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bevor Kurzarbeit greifen kann – von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent. Verzichtet wird zudem weiter auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden vor der Gewährung von Kurzarbeitergeld. Die Regelungen schließen ab 1. Januar an die bereits greifenden Erleichterungen an.