
Haus vor Zwangsversteigerung gesprengt: Plädoyers erwartet
n-tv
Darmstadt (dpa/lhe) – Im Prozess um ein 2019 im südhessischen Birkenau gesprengtes Wohnhaus könnten an diesem Mittwoch (09.00 Uhr) die Schlussvorträge gehalten werden. Für den 61 Jahre alten Angeklagten geht es um die Frage, ob er wegen seiner narzisstisch-paranoiden Persönlichkeitsstörung schuldfähig war oder nicht. Dass es der Angeklagte war, der am 22. März 2019 sein Haus in die Luft gejagt hatte, damit es an dem Tag nicht zwangsversteigert wird, war im November 2019 in einem ersten Landgerichtsprozess rechtskräftig festgestellt worden. Der Bundesgerichtshof hatte aber entschieden, dass im ersten Urteil die Frage der Schuldfähigkeit nicht gründlich genug geprüft worden sei. Das Landgericht verhandelt diesen Teil deshalb seit März 2021 erneut.
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