Hartz IV wird Bürgergeld: Vermögensprüfung, Sanktionen, Zuverdienst - Das ändert sich
Frankfurter Rundschau
Die Ampel-Koalition möchte Hartz IV ein Ende setzen und das Bürgergeld einführen. Was bedeutet das für Bezieher? Ein Überblick.
Berlin - Der Koalitionsvertrag ist unterschrieben. Damit ist auch das Ende von Hartz IV besiegelt. Die Ampel-Koalition möchte die umstrittene Sozialhilfe durch ein sogenanntes Bürgergeld ersetzen. Im Koalitionsvertrag heißt es wörtlich: „Das Bürgergeld soll die Würde des und der Einzelnen achten, zur gesellschaftlichen Teilhabe befähigen sowie digital und unkompliziert zugänglich sein.“ Aber was bedeutet das nun in der Praxis?
Bei Hartz-IV-Empfängern war der Betrag abhängig vom Vermögen. Doch die Prüfung und Anrechnung des Vermögens wird in den ersten zwei Jahren des Bürgergeldbezugs ausgesetzt. Dasselbe gilt für die Überprüfung der Angemessenheit der Wohnung. Das Jobcenter kontrolliert also nicht, ob die Wohnung des Empfängers etwa zu groß ist.
„Das Bürgergeld stellt die Potenziale der Menschen und Hilfen zur nachhaltigen Integration in den Arbeitsmarkt in den Mittelpunkt und ermöglicht gesellschaftliche Teilhabe“, heißt es außerdem im Vertrag von SPD, Grüne und FDP. Das Bürgergeld legt den Fokus also auf den Wiedereinstieg in die Arbeitswelt. Daher bleibt auch die Mitwirkungspflichten, die noch von Hartz IV bekannt sind. Diese sollen aber bis spätestens Ende 2022 gesetzlich neu geordnet werden.
Aber nicht nur die Mitwirkungspflichten bleiben, sondern auch die umstrittenen Sanktionen, wenn diese Pflichten nicht erfüllt werden. Wer also Termine beim Jobcenter nicht wahrnimmt, oder zumutbare Arbeit ablehnt, muss mit Kürzungen des Geldes rechnen. Auch hier gelten die alten Regeln noch ein Jahr.
Außerdem möchte die neue Regierung den Fokus nicht nur auf die Jobvermittlung legen, sondern auch die Weiterbildung der Arbeitssuchenden unterstützen. Einen Ansporn soll hier ein „befristeter Bonus“ geben.