
Handyvertrag darf länger als 24 Monate laufen
n-tv
Fünf Monate vor Ende der Laufzeit übernimmt ein Mann von seinem Vater einen Handyvertrag, der sich anschließend um weitere zwei Jahre verlängert. 29 Monate sind dem Kunden zu lang, er zieht vor Gericht - und verliert. Das Urteil könnte Signalwirkung haben.
Ein Handyvertrag kann nach Auffassung eines Gerichts unter bestimmten Umständen länger laufen als 24 Monate. Das entschied das Kölner Oberlandesgericht, wie nun bekannt wurde. In einem Verfahren vor dem Gericht ging es um einen Mann, der den Vertrag seines Vaters übernommen hatte und im September 2019 - fünf Monate vor Vertragsende - ein neues Papier unterschrieben hatte. Dafür bekam er ein neues Smartphone. Der Vertrag mit einem geänderten Tarif bei der Deutschen Telekom lief also ab Vertragsunterschrift 29 Monate lang. Das war dem Kunden zu lang. Für ihn klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV), aus dessen Sicht es sich um einen Neuvertrag handelte, der nicht länger als 24 Monate laufen dürfe. Das Gericht wertete die Unterschrift aber als Verlängerung des alten Vertrags, der noch fünf Monate lief. Der Kunde habe in den Unterlagen ausdrücklich einer Vertragsverlängerung zugestimmt und die Möglichkeit bekommen, ein Handy zu vergünstigten Konditionen zu erwerben, so die Richter.More Related News
