Geywitz: Abschaltung von Warmwasser ist rechtswidrig
n-tv
Ist warmes Wasser ein Grundrecht oder zählt es zu den Luxusgütern? Um Energie und Kosten zu sparen, rationiert eine Wohnungsgenossenschaft kurzerhand das warme Wasser für ihre Mieter. Während diese Verständnis zeigen, spricht die Bundesbauministerin nun von Rechtswidrigkeit.
Eine Wohnungsgenossenschaft darf aus Sicht von Bundesbauministerin Klara Geywitz von der SPD ihren Mietern nicht das warme Wasser abdrehen, um Energie zu sparen. "Einfach das Warmwasser zeitweise abzustellen, ist rechtswidrig", sagte Geywitz den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Wohnungsgenossenschaft Dippoldiswalde in Sachsen hatte zuvor entschieden, warmes Wasser nur noch zu den Hauptzeiten morgens, mittags und abends zur Verfügung zu stellen und dies mit den gestiegenen Energiepreisen begründet. Kritik daran wurde unter anderem in der sächsischen Landespolitik laut, aber auch von anderer Seite.
Der Deutsche Mieterbund wies darauf hin, dass fehlendes warmes Wasser ein Grund für eine Mietminderung sei. Ein Foto des Aushangs, mit dem die Genossenschaft über den Schritt informierte, sorgte in sozialen Medien für Aufregung. Falk Kühn-Meisegeier, Vorstand der WG Dippoldiswalde, rechnet dagegen nicht mit einer Klagewelle der Mieter. "Die Leute sind schon viel weiter als die Politik in Berlin", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Die Mieter seien vorher über den Schritt informiert worden und hätten großes Verständnis signalisiert. Er sei froh, eine Debatte angestoßen zu haben, auch wenn das Unternehmen nun beschimpft werde.
Auch der Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko, verteidigte das Vorgehen gegenüber der Funke-Mediengruppe mit der Besonderheit einer Genossenschaft: "Der Zweck sind Energie- und Kosteneinsparungen, die alleine den Genossenschaftsmitgliedern zugutekommen sollen und von denen die Vermieterseite selbst nichts hat." Allerdings sei das kein Modell für andere Wohnungsunternehmen, sagte Gedaschko, "denn ohne vorherige einvernehmliche Absprache mit den Mietern wäre so etwas unzulässig."
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