
Gesundheitsministerium: 1855 Corona-Gerichtsverfahren
n-tv
Im November hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig die Ausgangsbeschränkungen in Bayern im ersten Lockdown als unverhältnismäßig eingestuft. Es war aber nur eins von hunderten Verfahren gegen das bayerische Gesundheitsministerium.
München (dpa/lby) - Im Zuge der Corona-Pandemie sind nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums bislang 1855 Verfahren vor Verwaltungs- oder Verfassungsgerichten eingeleitet worden, an denen das Ministerium beteiligt war (Stand 16. Januar 2023).
In 42 dieser Verfahren unterlag das Ministerium in dem Rechtsstreit, wie eine Sprecherin in München mitteilte. Das seien meist sogenannte Normenkontroll-Eilverfahren gewesen, bei denen die Gültigkeit von Rechtsnormen gerichtlich überprüft wird. Die Hauptsacheverfahren stehen da nach Ministeriumsangaben aber teilweise noch aus.
Bei diesen Verfahren sei es um Einzelaspekte der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen gegangen. "Diese Entscheidungen sind jeweils im zeitlichen Kontext der Corona-Pandemie zu sehen und können nicht auf einzelne Stichworte reduziert werden", teilte das Ministerium mit.
