
Gesellschaft zum Schutz der Wölfe über Wolfsverordnung
n-tv
München (dpa/lby) - In der Diskussion um die umstrittene neue bayerische Wolfsverordnung hat die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (Essen) die Landesregierung aufgefordert, diese wieder rückgängig zu machen. Die Regierung werde aufgefordert, "sich von der mit keiner Naturschutzrechtsgrundlage zu vereinbarenden Wolfsverordnung zu verabschieden und zu einer Sachpolitik zurückzukehren, die die landesweite Förderung von Herdenschutzkosten ermöglicht", teilte der Verband am Samstag mit. Ein wirksamer Herdenschutz sei das beste und einzig sinnvolle Mittel gegen Risse.
Die Staatsregierung hatte beschlossen, dass Wölfe und auch Fischotter leichter abgeschossen werden dürfen. Die neue Wolfsverordnung gilt bereits seit 1. Mai.
Die neue Verordnung ist nach Ansicht der Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) weder mit dem deutschen noch dem europäischen Naturschutzrecht vereinbar. Sie sei "reiner Aktionismus, der Abschussfantasien bedient und den Weidetierhaltern nicht weiterhilft." Ganz im Gegenteil: Es bestehe die Gefahr, dass diese sich im falschen Glauben an die Wirksamkeit von Abschüssen nicht mehr ausreichend um die Sicherung ihrer Herden kümmern.
Der Bund Naturschutz (BN) hatte beschlossen, gegen die neue bayerische Wolfsverordnung zu klagen. Mit dieser werde der nötige Herdenschutz verhindert, argumentiert auch er. Auch der Landesbund für Vogel- und Naturschutz (LBV) hält die Verordnung im Wesentlichen für rechtswidrig. Klagen will der Verband aber erst, wenn tatsächlich ein Abschuss von Wölfen aufgrund der umstrittenen Regeln angeordnet wird. Die GzSdW teilte mit, sie prüfe rechtliche Schritte gegen die Wolfsverordnung.
