Geringere Strafe für Vergewaltiger mit Wolfsmaske?
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Mit einer Wolfsmaske verkleidet fällt ein Mann über ein elfjähriges Mädchen her und vergewaltigt sie. Der mehrfach wegen sexuellen Missbrauchs vorbestrafte Täter wird daraufhin zu zwölf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Nun kommen dem Bundesgerichtshof jedoch Zweifel.
Es ist hellichter Tag im Sommer 2019 mitten in München. Ein Mann lauert einer Elfjährigen auf, zerrt sie in ein Gebüsch und vergewaltigt das Kind. Die alptraumhafte Tat machte vor allem deshalb bundesweit Schlagzeilen, weil der Mann dabei eine Wolfsmaske trug. Er hatte sie extra für die Tat gekauft.
2021 hatte das Landgericht München I den geständigen Missbrauchstäter und Vergewaltiger zu zwölf Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Weil der Bundesgerichtshof (BGH) aber Zweifel daran hatte, dass sich das Gericht über die Frage genug Gedanken gemacht hat, ob die zwölf Jahre auch vor dem Hintergrund der Sicherungsverwahrung gerechtfertigt sind, gab er der Revision der Verteidigung in Teilen statt und verwies den Fall für eine neue Verhandlung zurück. Dabei war das Gericht in dem Urteil sogar noch zwei Jahre hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft zurückgeblieben, die 14 Jahre und Sicherungsverwahrung für den Mann gefordert hatte.
Der wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung verurteilte Mann, der derzeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht ist, stehe weiter zu seinem Geständnis, betonte sein Anwalt Adam Ahmed. Um den Schuldspruch an sich geht es in dem neuen Prozess aber nicht, sondern eher um rechtliche Details. Trotzdem wird er jetzt neu aufgerollt, im April könnte das Urteil mit einem neuen Strafmaß fallen.