
Gerichtschef: Dobrindts Deutung von Asyl-Urteil "nicht ganz richtig"
n-tv
Innenminister Dobrindt kassiert Anfang des Monats eine Schlappe vor Gericht: Die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle war rechtswidrig. Der CSU-Politiker hält das Urteil für eine "Einzelfallentscheidung". Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts sieht das anders.
Der Präsident des Bundesverwaltungsgerichts hat Zweifel daran, ob die Bundesregierung mit Blick auf Zurückweisungen von Migranten an den Grenzen langfristig an ihrem Kurs festhalten kann. Sollte es zu weiteren gerichtlichen Entscheidungen zugunsten Asylsuchender kommen, "werden Kanzler und Innenminister sicherlich überlegen müssen, inwieweit sie die Auffassung noch aufrechterhalten können, die sie bisher vertreten haben", sagte Andreas Korbmacher dem "Handelsblatt".
Das Verwaltungsgericht Berlin hatte Anfang Juni in einer Eilentscheidung festgestellt, die Zurückweisung dreier Somalier bei einer Grenzkontrolle am Bahnhof Frankfurt (Oder) sei rechtswidrig. Ohne eine Klärung, welcher EU-Staat für einen Asylantrag der Betroffenen zuständig sei, dürften sie nicht abgewiesen werden, hieß es.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt von der CSU hatte nach der Entscheidung gesagt: "Das ist ein Einzelfallurteil." Korbmacher interpretiert das so, dass Dobrindt zum Ausdruck bringen wollte, dass diese Entscheidung nur für den Fall der drei Somalier von Gewicht sei und auch nur eine überschlägige Prüfung stattgefunden habe. Aber: "Das ist so nicht ganz richtig", sagte der Gerichtspräsident.
