
Gericht verschärft Strafe für einen Pelicot-Vergewaltiger
n-tv
Als einziger von 51 verurteilten Vergewaltigern besteht Husamettin D. auf ein Berufungsverfahren. Er hält sich für unschuldig. Nach wenigen Tagen endet der Prozess. Das Gericht ordnet eine noch längere Haftstrafe an.
Im Berufungsverfahren zum Fall der betäubten und vergewaltigten Französin Gisèle Pelicot haben die Richter die Haftstrafe des einzigen Angeklagten verschärft. Husamettin D. wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt, wie der Vorsitzende Richter Christian Pasta in Nîmes erklärte. Er müsse sich zudem fünf Jahre lang in Behandlung begeben.
Der im ersten Prozess zu neun Jahren Haft verurteilte 44-jährige D. war der einzige von ursprünglich 51 Angeklagten, der auf einem Berufungsprozess bestanden und bis zuletzt seine Unschuld beteuert hatte. Er hatte während des vier Tage dauernden Verfahrens wiederholt beteuert, dass er Gisèle Pelicot nicht habe vergewaltigen wollen. Er sei selbst ein Opfer der Manipulation ihres Ehemannes Dominique Pelicot geworden, hatte er erklärt - und damit den Zorn von Gisèle Pelicot geweckt.
"Zu welchem Zeitpunkt habe ich Ihnen meine Zustimmung gegeben? Niemals!", hielt sie dem Angeklagten entgegen. "Stehen Sie zu Ihren Taten und hören Sie auf, sich hinter Ihrer Feigheit zu verstecken", forderte die 72-Jährige.
