
Gericht verhängt lange Haftstrafe im Plagiatsprozess
n-tv
Das Amtsgericht München verurteilt einen 70-Jährigen zu zweieinhalb Jahren Haft. Der Mann wollte mit einem perfiden Plan den Chef der Münchner Rechtsmedizin diskreditieren. Das Gericht sieht den Racheakt als erwiesen an. Zum Motiv seiner Tat äußert sich der Angeklagte selbst.
Im Prozess um ein mutmaßlich als Racheakt aufwendig gefälschtes Plagiat hat das Amtsgericht München den Angeklagten unter anderem wegen Verleumdung und Betrugs zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Richter sah es als erwiesen an, dass der 70-Jährige dem Chef der Münchner Rechtsmedizin mit einem perfiden Racheplan schaden wollte.
Das Gericht blieb damit nur vier Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer zwei Jahre und zehn Monate Haft für den Angeklagten gefordert hatte. Eine Strafe über zwei Jahren kann nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert.
Die Vorwürfe aus der Anklage hätten sich bestätigt, sagte der Richter. Laut Anklage hatte der Mann versucht, den Leiter der Münchner Rechtsmedizin, Matthias Graw, mit einem aufwendig gefälschten Plagiat zu diskreditieren. Dafür soll er Helfer in Pakistan angeheuert haben, ein wissenschaftliches Werk zu erstellen und den Eindruck zu erwecken, als wäre es vor 1987 erschienen.
