
Gericht: Theateraufführung ist am Volkstrauertag verboten
n-tv
Der Volkstrauertag ist ein sogenannter stiller Feiertag. So manches ist deshalb per Gesetz an dem Tag nicht erlaubt. Das gilt auch für Theater.
Trier (dpa/lrs) - Eine Komödie über die Tücken einer Bahnfahrt darf am Volkstrauertag nicht aufgeführt werden. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Trier hervor. Die 2. Kammer habe den Antrag eines Heimatvereins abgelehnt, das Stück am 16. November aufführen zu dürfen, teilte das Gericht mit.
Die Theatergruppe zeigt die "Bahnhofs-Komödie" im November an mehreren Terminen, die letzte Aufführung ist am Volkstrauertag geplant. An diesem Tag sind aber nach dem Landesfeiertagsgesetz alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen und Darbietungen ab 4.00 Uhr verboten, die nicht den Charakter des Feiertags angepasst sind.
Der Heimatverein beantragte bei der zuständigen Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues eine Ausnahmegenehmigung für den Volkstrauertag - ohne Erfolg. Daraufhin wandte sich der Verein an das Verwaltungsgericht - auch mit dem Ungleichbehandlungshinweis, weil Sportveranstaltungen nur bis 13.00 Uhr verboten seien.
