Gericht spricht Mann in Badewannen-Fall frei
n-tv
Manfred Gendritzki wird 2010 zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Vorwurf: Er soll eine ältere Dame in der Badewanne getötet haben. Doch nun steht fest, so war es nicht. In einem Wiederaufnahmeverfahren wird Gendritzki freigesprochen.
Im Münchner Prozess um den sogenannten Badewannen-Mord von Rottach-Egern ist der angeklagte Manfred Genditzki freigesprochen worden. Er hatte für die vermeintliche Tat rund 13 Jahre im Gefängnis gesessen und jahrelang für das Wiederaufnahmeverfahren gekämpft. "Jetzt ist es soweit. Sie haben den Tenor gehört, auf den Sie fast 14 Jahre lang gewartet haben", sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl. Es sei ein steiniger Weg für den Angeklagten gewesen, den er mit bewundernswerter Geduld gegangen sei. Die Staatskasse müsse ihn für die zu Unrecht verhängte Gefängnisstrafe entschädigen. Genditzki nahm das Urteil ruhig und gefasst auf, im Zuschauerraum gab es Tränen.
Am Ende forderte sogar die Staatsanwaltschaft Freispruch, weil die Zweifel daran, ob es sich bei dem Tod einer alten Frau in einer Badewanne im oberbayerischen Rottach-Egern überhaupt um ein Verbrechen handelte und nicht schlicht um einen tragischen Unfall, übermächtig wurden.
Der inzwischen 63-Jährige, der in der Wohnanlage der Getöteten als Hausmeister tätig war, war 2010 vom Landgericht München II zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Nach Überzeugung des Schwurgerichts hatte er die Seniorin im Oktober 2008 in deren Wohnung nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und dann in der Badewanne ertränkt. Er hat die Vorwürfe stets bestritten. Nach jahrelangem Kampf um ein Wiederaufnahmeverfahren war im April ein neuer Prozess gestartet.