
Gericht sieht gute Chancen für Gema-Klage gegen OpenAI
n-tv
OpenAI speist seinen Chatbot offenbar auch mit Millionen Liedtexten, um ChatGPT zu trainieren. Weil die Texte nach Ansicht der Gema dabei illegal vervielfältigt würden, klagt sie. Bereits zu Prozessbeginn deutet die Richterin an, den Musikrechteverwertern zu folgen.
Im Rechtsstreit um die Nutzung von Liedtexten durch die ChatGPT-Mutter OpenAI hat der Musikrechteverwerter Gema offenbar gute Aussichten. In ihrer vorläufigen Einschätzung zu Beginn des Prozesses vor dem Landgericht München deutete die Vorsitzende Richterin Elke Schwager in praktisch allen zentralen Punkten an, eher den Argumenten der Gema zu folgen. Ob es im Laufe des Prozesses mit einem Streitwert von 600.000 Euro auch dabeibleibt, ist allerdings nicht gesagt.
Der Rechtsstreit dreht sich um die Texte - nicht die Melodie - von neun Liedern - unter anderem "Atemlos", "Bochum", "Männer", "Über den Wolken" oder "In der Weihnachtsbäckerei". Unstrittig ist, dass diese Texte zum Training der KI verwendet wurden. Die Gema wirft OpenAI allerdings unter anderem vor, die Texte in seinem System memorisiert - also letztlich auf eine gewisse Weise abgespeichert - und damit vervielfältigt zu haben. Zudem werde der Text bei der Wiedergabe der Daten erneut vervielfältigt und damit erneut Rechte verletzt.
