
Gericht setzt Verhandlung um schnelle Hannibal-Räumung fort
n-tv
Im Juli hatte ein Brandschutzgutachter vor dem Oberverwaltungsgericht der Stadt Dortmund widersprochen. Er sah keine Gründe für eine überstürzte Räumung des Hauses - und sorgte für ratlose Gesichter.
Münster (dpa/lnw) - Die spektakuläre Räumung eines Hochhauses in Dortmund im September 2017 beschäftigt auch in der kommenden Woche das Oberverwaltungsgericht (OVG). Vor rund acht Jahren mussten alle Bewohner der rund 400 Wohnungen des "Hannibals" im Eiltempo das Gebäude verlassen. Die Stadt Dortmund hatte Brandschutzmängel angeführt.
In einer ersten mündlichen Verhandlung am 7. Juli hatte ein vom OVG bestellte Gutachter zum Teil der Stadt Dortmund und deren Berufsfeuerwehr widersprochen. Für so eine überstürzte und unmittelbare Räumung hatte der Experte keine Gründe gesehen. Eine direkte Gefahr für Leib und Leben der Bewohner hatte er ausgeschlossen.
Mit seiner Sicht hatte er auf der Seite der beklagten Stadt allerdings für Kopfschütteln und viele offene Fragen gesorgt. Auch das Gericht zeigte sich bei Antworten des Gutachters zu Fragestellungen, wie schnell das Gebäude geräumt werden kann, welche Gefahr von Müll in der Tiefgarage ausgeht und wie stark die Rauchentwicklung in Treppenhäusern und Laubengängen werden, nicht überzeugt.
