
Gericht schickt dauerkranke Lehrerin zum Amtsarzt
n-tv
Seit mehr als 15 Jahren meldet sich eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen dauerhaft krank. Das Land als Dienstherr wird erst nach Jahren misstrauisch und ordnet einen Besuch beim Amtsarzt an. Die Lehrerin wehrt sich, sie sieht ihre Persönlichkeitsrechte verletzt. Das Oberverwaltungsgericht widerspricht.
Eine Lehrerin aus dem Ruhrgebiet, die seit mehr als 15 Jahren krankgeschrieben ist, darf nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts von einem Amtsarzt untersucht werden. Damit bestätigen die Verwaltungsrichter die Sicht des Landes. Das hatte als Dienstherr der Frau die Untersuchung im April 2025 angeordnet, um zu überprüfen, ob die Beamtin wieder dienstfähig ist.
Dagegen war die Frau vor das Verwaltungsgericht Düsseldorf gezogen. Sie hatte die Anordnung nach so vielen Jahren als nicht nachvollziehbar kritisiert. Es sei unverständlich, warum der Antragsgegner nach nunmehr 16 Jahren krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit die Veranlassung sehe, die Antragstellerin untersuchen zu lassen, hatte die Frau zur Begründung angegeben. Nach einem so langen Zeitablauf könne das Land nicht wissen, welche Umstände, welcher Vorfall oder welches Ereignis der Untersuchungsanordnung zugrunde lag.
