
Gericht kippt Ausschluss von Klägerin mit Impfung von Johnson & Johnson
Die Welt
Nach der Verkürzung des Genesenenstatus kippt das Verwaltungsgericht in Berlin auch die Regelung, nach der nur zweifach geimpfte Personen mit dem Vakzin von Johnson & als voll geschützt gelten. Mehr im Liveticker.
Der Ausschluss von mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson nur einmal geimpften Personen vom vollständigen Impfschutzstatus durch das Paul-Ehrlich-Institut ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden.
Der Beschluss gilt nur für die Klägerin, nicht für andere Menschen. Es kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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