
Gericht hält Verkürzung des Genesenenstatus für verfassungswidrig
Die Welt
Ein Mann hatte gegen den verkürzten Genesenenstatus geklagt. Das Gericht gab ihm recht, weil das RKI rechtlich nicht dazu befugt ist, diese Entscheidung zu treffen. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Das Verwaltungsgericht in Osnabrück hat die umstrittene Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage durch das Robert Koch-Institut (RKI) für verfassungswidrig erklärt. In dem am Freitag veröffentlichten Beschluss wird der Landkreis Osnabrück dazu verpflichtet, dem Kläger einen sechs Monate umfassenden Genesenennachweis auszustellen, teilte eine Gerichtssprecherin am Freitag mit.
Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig und hat auch keine allgemeine Gültigkeit, sondern gilt nur für den Antragssteller, hieß es.

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