
Gericht: Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim ungültig
n-tv
Mannheim (dpa/lsw) - Die Gemeinderatswahl in Tauberbischofsheim vor mehr als drei Jahren ist ungültig. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim am Dienstag und gab damit einer Bürgerin der Stadt im Main-Tauber-Kreis recht, die gegen die Wahlen vom 26. Mai 2019 Einspruch erhoben hatte. Auch die Vorinstanz, das Verwaltungsgericht Stuttgart, hatte der Klage bereits stattgegeben. Das Land ist damit verpflichtet, die Wahl der Gemeinderäte für unwirksam zu erklären. Die Berufung des Landes sowie der Stadt gegen das Urteil der Vorinstanz wurde zurückgewiesen, wie der VGH weiter mitteilte. Eine Revision wurde nicht zugelassen.
Konkret geht es in dem Fall darum, dass die Klägerin die Wahl in Teilen als verfassungswidrig ansah. Denn jeder der sechs Ortsteile der Kommune habe jeweils einen garantierten Sitz im Gemeinderat - unabhängig von der Einwohnerzahl. Damit sei die Stimme eines Bürgers aus einem kleinen Ortsteil weniger wert als die eines Wählers aus einem größeren Ortsteil. Auch der VGH sah das so. Die Sitzverteilung müsse im Regelfall nämlich so sein, dass Stadtteile gemessen am Anteil der Bevölkerung im Gemeinderat repräsentiert würden.
Wie es in der Kommune jetzt weitergeht, war zunächst unklar. Nach Worten einer Stadtsprecherin muss nun abgewartet werden, ob das Landratsamt Neuwahlen anordnet. Das Landratsamt äußerte sich zunächst nicht.
