
Gericht: Frühere Corona-Maskenpflicht teils nichtig
n-tv
Die Brandenburger AfD-Landtagsfraktion hat gegen mehrere Corona-Einschränkungen geklagt. Das Verfassungsgericht hat diesmal über die Maskenpflicht vom Oktober vor fünf Jahren entschieden.
Potsdam (dpa/bb) - Die Corona-Regeln zur Maskenpflicht für Brandenburg von Oktober 2020 sind aus Sicht des Verfassungsgerichts Brandenburg teils nichtig. Die Verfassungsrichter halten die damalige Maskenpflicht grundsätzlich für gerechtfertigt, aber die Regelungen für zu unbestimmt, teilten sie über die Entscheidung vom 19. September mit (VfGBbg 87/20).
Das Gericht entschied über eine sogenannte Normenkontrollklage der AfD-Landtagsfraktion, die sie zum überwiegenden Teil als unzulässig verwarf, nur nicht in Bezug auf die Maskenpflicht. Das Gericht verwarf dabei die Regelungen für Demonstrationen, Veranstaltungen, Läden, Gaststätten und Gottesdienste sowie Hochzeiten, nicht aber für den öffentlichen Nahverkehr und Schulen.
Die Anordnung zur Maskenpflicht auf Grundlage bundesrechtlicher Vorschriften habe wegen der damaligen Informationen zur Verbreitung des Corona-Virus zum Schutz der Bevölkerung erfolgen können, teilte das Gericht mit. Die Grundrechtseinschränkungen seien gerechtfertigt gewesen.
